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Spediteur

Unter dem Begriff versteht man eine natürliche Person, welche die Güterversendung für einen Auftraggeber organisiert und einen Speditionsvertrag abschließt. Er ist somit ein Anbieter für Transportleistungen und dient als Vermittler zwischen Versender und Transportdienstleister. Für den Transport kann der Spediteur entweder einen Frachtführer beauftragen oder den Transport selbst durchführen. In vielen Fällen ist er selbst für die Beförderung verantwortlich und übernimmt sowohl die Rolle des Spediteurs, als auch die Rolle des Frachtführers. Diese Konstellation wird Spediteur im Selbsteintritt genannt.

Die Rechte und Pflichten sind im HGB geregelt. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:

  • Bestimmung des Beförderungsmittels und -weges
  • Auswahl ausführender Unternehmer
  • Abschluss von Verträgen
  • Lagerhaltung
  • Verzollung
  • uvm.

Die Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen „Spediteur/Spedition“ sind gesetzlich nicht geschützt und unterliegen keiner Genehmigungspflicht. Der Tätigkeit werden in der Regel die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) zugrunde gelegt.

In der Praxis werden oft die Begriffe Spediteur/Spedition, Güterverkehrsunternehmen, Frachtführer und Transportunternehmen gleichbedeutend verwendet, allerdings sind diese deutlich voneinander abzugrenzen.