Begleitfahrzeug
Der Begriff Begleitfahrzeug wird im Schwerlasttransport verwendet. Er bezeichnet ein ausgerüstetes Fahrzeug, das den Schwertransport begleitet und absichert. Dies kann nach vorne sein, um die Freiheit der benötigten Fahrbreite zu sichern, oder nach hinten, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen oder ein Überholverbot anzuzeigen. Begleitfahrzeuge können die Absicherung durch die Polizei ersetzen.
Die Fahrzeuge sind speziell ausgestattet, bspw. mit Absperrmaterialien, Feuerlöschern, Blitzleuchten, Rundumkennleuchten, und einige auch mit einer steuerbaren WVZ-Anlage (Wechselverkehrszeichenanlage). Die Straßenverkehrsbehörde gibt für Streckenabschnitte Auskunft, wie viele davon nötig sind, und mit welcher WVZ-Anlage (nach hinten, vorne oder seitlich wirkend) diese ausgestattet sein müssen.
Grundlegend ist das Begleitfahrzeug auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen ab einer Fahrzeugbreite von mehr als 3,75 m vorgeschrieben. Auf anderen Straßen bei Breiten von 3,01 m bis 3,50 m. Ab einer Breite von 3,50 m bis 4,50 m sind Begleitfahrzeuge mit WVZ-Anlage vorgeschrieben.