ADR
ADR Definition
Was ist das ADR?
Das ADR ist ein europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und somit ein gängiger Begriff in der Transportbranche. Als Basisregelwerk enthält es alle Vorschriften im Straßenverkehr bezüglich Verpackung, Klassifizierung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut (gefährlichen Gütern). Außerdem enthält es Richtlinien zum Umgang mit Gefahrgut während der Beförderung und auch Einschränkungen für verwendete Transportmittel.
Was bedeutet die Abkürzung ADR?
Die Abkürzung steht für „Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road“, bis 2020 stand sie noch für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“. Der offizielle Name wurde geändert, damit auch nicht-europäische Staaten dem Abkommen betreten können. Zu Deutsch bedeutet die Abkürzung „Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“.
Wie kam es zu dem Übereinkommen?
Das Übereinkommen wurde 1957 in Genf geschlossen und trat 1968 in Kraft. Heutzutage gilt es in allen EU-Staaten und ist per EU-Verordnung rechtsgültig. Auch Nicht-EU-Mitgliedsstaaten wie beispielsweise das die Russische Föderation, Marokko oder Nigeria sind inzwischen Teil des Abkommens. Stand 09/2022 gibt es 53 ADR-Mitgliedsstaaten.
Was regelt das ADR? Welche Funktionen hat es?
Es regelt die Klassifizierung von Gefahrgütern, die Verwendung und Kennzeichnung von Verpackungen von Gefahrgütern und Vorschriften für die Dokumentation eines Gefahrguttransports. Zudem enthält es Bau- und Prüfvorschriften für Behälter, Tanks und teilweise auch Fahrzeuge für Gefahrguttransporte. Auch Befreiungen von den Regeln des ADR wie beispielswiese die Kleinmengenregelung sind Bestandteil. Zentraler Inhalt sind zudem auch Sicherheitsregelungen und Verhaltensregeln im Fall eines Schadens. Das ADR wird alle zwei Jahre an den aktuellen technischen und juristischen Wissensstand angepasst.
Welche Pflichten ergeben sich daraus?
- Jeder, der am Beförderungsprozess beteiligt ist, muss entsprechend instruiert sein. Laut der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) benötigt zudem jeder Betrieb, der am Transport gefährlicher Güter beteiligt ist, mind. einen Gefahrgutbeauftragten und eine gültige Schulungsbescheinigung.
- Transportfahrzeuge und -verpackungen müssen mit Gefahrzettel und Gefahrentafel (orangefarbene Warntafel) gekennzeichnet werden.
- Jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung muss persönliche Schutzausrüstung wie beispielsweise Schutzhandschuhe, Warnweste und Augenschutzausrüstung mitführen.
- Die Fahrzeugausrüstung muss unter anderem zwei Warnzeichen, Schaufel, Kanalabdeckung, Auffangbehälter und einen ABC-Pulverfeuerlöscher enthalten.
- Das ADR unterteilt Fahrzeuge in verschiedene Fahrzeugklassen hinsichtlich ihres Transportguts. Jedes Fahrzeug benötigt dabei eine ADR-Zulassungsbescheinigung, die jährlich mithilfe einer technischen Untersuchung verlängert werden muss. Einige Fahrzeuge wie beispielsweise Fahrzeuge mit Fließgut oder explosivem Stückgut erfordern eine gesonderte ADR-Zulassung.