Lenk- und Ruhezeiten
Berufskraftfahrer / Lkw-Fahrer dürfen laut Gesetz nur bestimmte Zeiten fahren, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Die Regeln des Europäischen Parlaments zur Lenk- und Ruhezeitenverordnung definieren diese Zeiten und verhindern somit, dass Fahrer lange Zeit übermüdet fahren.
Die Lenk- und Ruhezeitenverordnung beinhaltet die maximal zulässigen Lenkzeiten (täglich / wöchentlich), alle sonstigen Arbeitszeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten (täglich / wöchentlich). In der EG betreffen die Regelungen Lkw-Fahrer, die gewerblich Fahrzeuge einschließlich Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t führen. In Deutschland sind bereits Fahrzeuge ab 2,8t eingeschlossen. Die Lenk- und Ruhezeiten werden im Lkw durch ein EG-Kontrollgerät automatisch erfasst und können durch Polizei und BAG kontrolliert werden.
Das Transportmanagementsystem CarLo bietet dem Disponenten unter anderem mit Statusangaben zu Restlenkzeiten des Fahrers Unterstützung. Es gibt einen separaten Arbeitsbereich, der die Lenk- u. Ruhezeiten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Durch die Kombination der Lenk- und Ruhezeiten mit den Informationen des Standorts des Lkws aus der Telematik, kann der Disponent somit jederzeit ein exaktes Abbild über den ETA der Ware behalten.
Siehe auch:
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