Verzollung
Von einer Verzollung wird gesprochen, wenn Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wird. Hierbei ist eine Zollabgabe an den Staat zu leisten, sobald die Ware über eine Zollgrenze überführt wird. Alle Güter, die eine Grenze überqueren – egal ob per Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr – müssen durch eine Zollabfertigung gesendet werden.
Die Höhe der Zölle richtet sich nach dem Zolltarif, in dem die Zollsätze für verschiedene Warengruppen festgelegt sind. Diese richten sich in der Regel nach dem Warenwert, in einigen Ländern aber auch nach dem Gewicht. In den einzelnen Ländern gibt es verschiedene Regeln, Dokumentation und Vorgehensweisen zur Verzollung. Ausnahmen für Zollabgaben bestehen zwischen Ländern, die ein Freihandelsabkommen abgeschlossen haben, und sich somit auf den Verzicht auf Zollabgaben geeinigt haben.
Viele Transportdienstleister, die weltweit Transportaufträge durchführen, übernehmen auf Anfrage die gesamte Zoll- und Dokumentenabwicklung als Zusatzdienstleistung zum dazugehörigen Transport. Für den Versender bedeutet das eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis, denn es müssen zahlreiche Vorschriften beachtet werden. Resultierende Fehler können nicht nur zu Verspätungen, sondern auch Nachzahlungen und Strafverfahren führen.
Die Software-Komplettlösung CarLo inAIR&SEA wird im Luft- und Seefrachtmanagement eingesetzt. Das vollständig integrierte Zollmodul unterstützt bei der Erfassung aller Zolldaten, bietet bei Bedarf eine Anbindung an externe Zollanbieter uvm.